Gebühren / Beiträge
Bislang hat die innogy SE (RWE) als Dienstleister für die Stadtwerke Meppen die Abrechnung und das Inkasso der Wasser- und Abwassergebühren durchgeführt. Diese Aufgabe nehmen die Stadtwerke Meppen ab dem 01.01.2018 nunmehr selbst wahr.
Stadtwerke Meppen
Verbrauchsabrechnung
Gymnasialstraße 7
49716 Meppen
Tel.: 05931/153-444
Fax: 05931/1535444
E-Mail: verbrauchsabrechnung@meppen.de
Mo. - Mi. 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do. 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Fr. 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Sie können Ihre An-, Um- und Abmeldung mit den jeweiligen Zählerständen uns mitteilen und erhalten einmal jährlich eine Abrechnung.
Unseren persönlichen Kundenservice finden Sie zurzeit:
Stadtwerke Meppen
Verbrauchsabrechnung
Gymnasialstraße 7
49716 Meppen
Tarife für die Versorgung mit Wasser (Stand: 01.01.2018) Der Wassertarif der Stadtwerke setzt sich zusammen aus der Leistungsgebühr je cbm und der Grundgebühr je Wasserzähler. | |||||
Wassertarife | Netto ( Euro) | MWST (Euro) | Brutto (Euro) | ||
Die Leistungsgebühr* beträgt | |||||
0,70/cbm |
0,05/cbm |
0,75/cbm | |||
Die Grundgebühr* beträgt für einen Wasserzähler | |||||
Q3 4m³/h |
4,02/Monat |
0,28/Monat |
4,30/Monat | ||
Q3 10 m³h |
9,65/Monat |
0,68/Monat |
10,33/Monat | ||
Q3 16 m³h |
16,08/Monat |
1,13/Monat |
17,21/Monat | ||
Q3 25 m³/h |
24,12/Monat |
1,69/Monat |
25,81/Monat | ||
Bauwasser* | |||||
bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten wird je angefangene 100 cbm umbauten Raumes ein Verbrauch von
10 cbm zugrunde gelegt |
0,70/cbm |
0,05/cbm |
0,75/cbm | ||
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Standrohrmiete** | |||||
je angefangenen Arbeitstag |
1,50/Tag |
0,29/Tag |
1,79/Tag | ||
mind. jedoch pro Bereitstellung |
7,50 |
1,43 |
8,93 |
* Entgelte unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%
** Entgelte unterliegen dem Umsatzsteuersatz von 19 %
Gebührenpflicht
Gebührenpflichtig
ist grundsätzlich der Eigentümer bzw. der Erbbauberechtigte des
angeschlossenen Grundstückes. Außerdem sind Nießbraucher oder sonstige
zur Nutzung des Grundstücks Berechtigte, z.B. Mieter oder Pächter,
gebührenpflichtig. Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.
Beiträge
Für den Anschluss eines
Hauses an die öffentliche Wasserversorgung erheben die Stadtwerke einen
Wasserversorgungsbeitrag für das Grundstück und einen Baukostenzuschuss
für den Hausanschluss.
Der Wasserversorgungsbeitrag* richtet sich
nach der nutzungsbezogenen Fläche des Grundstückes und ist nach der
Anzahl von Geschossen prozentual gestaffelt.
Der Wasserversorgungsbeitrag* beträgt | |||||
Netto ( Euro) | MWST (Euro) | Brutto (Euro) | |||
bei eingeschossiger Bebaubarkeit |
0,80/qm |
0,06/qm |
0,86/qm | ||
bei zweigeschossiger Bebaubarkeit |
1,28/qm |
0,09/qm |
1,37/qm | ||
bei dreigeschossiger Bebaubarkeit |
1,76/qm |
0,12/qm |
1,88/qm | ||
bei viergeschossiger Bebaubarkeit |
2,24/qm |
0,16/qm |
2,40/qm | ||
bei fünfgeschossiger Bebaubarkeit |
2,72/qm |
0,19/qm |
2,91/qm | ||
bei sechsgeschossiger Bebaubarkeit |
3,20/qm |
0,22/qm |
3,42/qm |
Der Baukostenzuschuss*
richtet sich nach den tatsächlichen Herstellungskosten eines
Hausanschlusses und kann aufgrund der individuellen Lage eines
Grundstückes sehr unterschiedlich sein. Konkrete Aussagen über die Höhe
eines Baukostenzuschusses können daher erst nach genauer Kenntnis der
Sachlage bei Antragstellung getroffen werden.
Erfahrungsgemäß liegen die Herstellungskosten für einen Hausanschluss im Bereich | |||||
Netto ( Euro) | MWST (Euro) | Brutto (Euro) | |||
von unverbindlich |
800,00 |
56,00 |
856,00 | ||
bis unverbindlich |
1.200,00 |
84,00 |
1.284,00 |
* Entgelte unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %.
Beitragspflichtig ist grundsätzlich der Eigentümer bzw. der Erbbauberechtigte des Grundstückes. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner.